Statuten der Kulturellen Vereinigung Brienz und Umgebung

      

  1. Unter dem Namen „Kulturelle Vereinigung Brienz und Umgebung“ besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60ff des ZGB mit Sitz in Brienz. Er umfasst das Gebiet der Subregion oberer Brienzersee (Kirchgemeinde Brienz).
  2. Der Zweck des Vereins ist:
    a.    die Förderung oder Durchführung von künstlerischen und kulturellen Veranstaltungen
    b.    die Unterstützung von künstlerischem und kulturellem Schaffen
    c.    die Ausrichtung von Beiträgen an kulturelle Einrichtungen
  3. Der Verein arbeitet nach Möglichkeit mit Gremien gleicher oder ähnlicher Zielsetzung zusammen.
  4. Der Beitritt zum Verein steht natürlichen und juristischen Personen offen. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
  5. Bei Statutenänderungen bedarf es der Zustimmung von zwei Dritteln aller stimmberechtigten Anwesenden.
  6. Der Vorstand besteht aus Präsident, Vizepräsident, Kassier, 1. Sekretär, 2. Sekretär und höchstens 6 Beisitzern. Die Amtsdauer beträgt 4 Jahre mit Wiederwählbarkeit.
  7. Als Kontrollstelle werden 2 Rechnungsrevisoren bestimmt.
  8. Die jährliche Hauptversammlung hat folgende Aufgaben:
    a.    Genehmigung des Protokolls der vorjährigen Hauptversammlung.
    b.    Genehmigung des Jahresberichtes des Präsidenten.
    c.    Genehmigung der Jahresrechnung.
    d.    Bestimmung der Mitgliederbeiträge.
    e.    Wahl des Vorstandes.
    f.     Wahl der Kontrollstelle.
    g.    Anregungen zum Tätigkeitsprogramm.
  9. Zur Auflösung des Vereins bedarf es der Zustimmung von zwei Dritteln der stimmberechtigten Anwesenden.
  10. Bei der Auflösung des Vereins wird ein eventuelles Vermögen zinstragend angelegt und von der Gemeinde Brienz verwaltet, bis ein Verein ähnlicher Zielsetzung gegründet wird.
  11. Diese Statuten wurden von der Gründungsversammlung vom 23. Februar 1976 genehmigt.

 

Der Tagespräsident: Dr. U. Ammann Der Vereinspräsident: David von Rütte 

Die Tagessekretärin: Berty Gander Der Vereinssekretär: Adolf König